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Hier sehen unsere AGB laut unserem Mietvertrag:


1) Allgemeines

a. Grundlage dieses Mietvertrages sind ausschließlich die aufgeführten Vertragsbedingungen. Mündliche Abreden haben keine Gültigkeit. Durch seine Unterschrift erkennt der Mieter an, dass er den Anhänger in technisch einwandfreiem Zustand übernommen hat.

2) Anmietung, Bezahlung, Abholung und Rückgabe

a. Eine Anmietung ist nur gegen Vorlage des Personalausweises oder Pass vom Mieter und des notwendigen Führerscheins vom Mieter oder dessen Fahrer möglich. Bei Firmen muss eine Ansprechperson notiert werden.

b. Der Mietpreis für die vereinbarte Zeit ist im Voraus bei Vertragsabschluss zu entrichten. Der Mieter erhält im Gegenzug seinen Mietvertrag und den Quittungsbeleg. Alle Preise sind inkl. aktuell gültiger MwSt.

c. Die Mietdauer und -preise werden im Mietvertrag notiert und die vereinbarte Rückgabefrist muss auf jeden Fall eingehalten werden. Falls eine Verlängerung der Mietdauer notwendig wird, bitten wir auf jeden Fall um eine persönliche Nachfrage, ob dies möglich ist. Wenn ja, wird ein neuer Mietvertrag ergänzend ausgefüllt. Beim Überschreiten der Mietdauer, länger als eine Stunde, wird vom Mieter eine angemessene Zahlung nachgefordert. Bei noch länger dauernde Verspätung informieren Sie Ihre Mietstation umgehend telefonisch.

d. Bei Anmietung geben wir Ihnen zur Sicherung des Anhängers ein Kastenschloss sowie gegen Kaution auch einen Adapter kostenlos mit. Zur Verfügung gestellte Fahrzeugpapiere und sämtliche Anhänger-Zubehörteile sind bei der Rückgabe des Anhängers wieder abzugeben. Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietanhängers erfolgt keine anteilige Erstattung der Miete.

e. Die Vorbestellzeit gilt als Mietzeit, auch wenn der Anhänger später abgeholt wird. Abholung und Rückgabe jederzeit nach Vereinbarung. Bei der Rückgabe behalten wir uns das Recht vor, den Anhänger mit Ihnen gemeinsam auf Schäden zu Sichten.

3) Anhängerzustand

a. Wir stellen Ihnen hochwertige und technisch einwandfreie Anhänger im Verleih zur Verfügung.

b. Sollte Ihnen dennoch bei der Abholung technische/r Mängel auffallen, so bitten wir Sie uns vor Fahrtantritt über diese/n Mängel in Kenntnis zu setzen um eine gemeinsame Sichtung vorzunehmen.

c. Die Anhänger müssen stets ohne Restmüll und besenrein (bei starker Verschmutzung gereinigt) und in dem Zustand wie bei der Abholung an der jeweiligen Mietstation zurückgegeben werden. Ansonsten behalten wir uns das Recht vor, die Entsorgungs- bzw. Reinigungs-, und Instandsetzungskosten dem Mieter zu berechnen.

4) Anhängernutzungshinweise

a. Der Mieter und in dessen Auftrag handelnde Personen sind verpflichtet, den Anhänger sorgsam zu behandeln.

b. Eine Weitervermietung oder -Verleih ist dem Mieter untersagt. Das Abnehmen der Plane bzw. Planenaufbau ist nicht erlaubt.

c. Grundsätzlich sind EU-Auslandsfahrten erlaubt, jedoch muss dieses auf jeden Fall im Vertrag notiert sein.

d. Der Mieter ist verantwortlich und haftet dafür, dass Er oder der Fahrer des Gespannes im Besitz eines, den gesetzlichen Anforderungen entsprechend gültiger, Fahrerlaubnis ist.

e. Der Mieter haftet und trägt auch die Verantwortung dafür, dass alle max. zulässigen Gewichte eingehalten, die Ladung für die Fahrt ausreichend und Ordnungsgemäß gesichert ist und die gesetzlichen Verkehrsregeln beachtet werden.

f. Anhänger mit 100 km/h Zulassung: Nicht jedes Gespann eignet sich auch hierfür. Ausschließlich Sie als Mieter und/oder Fahrer des Gespannes haften und tragen die volle Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen nach StVO. Bitte informieren Sie sich hierzu ausführlich vor Fahrtantritt. Ansonsten gilt auch hierbei Tempo 80 km/h für Gespanne.

g. Das Transportieren von Tieren, Gartenabfällen, Bauschutt, Schlachtabfällen oder stinkenden/schmutzigen Materialien in Planen- Deckel- und Kofferanhängern ist nicht erlaubt. Ausgelaufene Flüssigkeiten wie Öl, Farbe usw. muss restlos beseitigt werden (siehe 3.c).

h. Bei Sturm oder stark windigem Wetter darf mit leichten Anhängern bzw. Anhängern mit Plane nicht gefahren werden.

i. Im Winter muss der Mieter selber dafür sorgen, dass der Mietanhänger schnee- und eisfrei ist.

5) Haftung des Mieters

a. Der Mieter haftet für alle Beschädigungen am Anhänger bis zur Rückgabe. Alle während des Mietzeitraums entstehenden Schäden, die nicht von einer Versicherung oder einer dritten Person übernommen werden, trägt der Mieter in unbegrenzter Höhe. Der entsprechende Betrag ist bei Rückgabe fällig.

b. Der Mieter haftet grundsätzlich gegenüber dem Vermieter, sofern er den Anhänger beschädigt oder andere schuldhafte Vertragsbrüche (wie Überladungsschäden, Schäden durch mangelhafte Ladungssicherung oder grobe Fahrlässigkeit) herbeiführt, in vollem Umfang für den dem Vermieter entstandenen unmittelbaren und mittelbaren Schaden. Darüber hinaus haftet er in voller Höhe für Abschleppkosten, Mietausfall, Wertminderung und Sachverständigengebühren sowie für hierdurch entstehenden Zusatzkosten.

6) Reparatur

a. Der Mieter haftet für die Reparaturkosten im Schadensfall, die er selbst herbeigeführt hat.

b. Durch den Mieter verursachte Schäden, reparieren wir diese nach Möglichkeit selbst, um die Kosten für den Mieter so gering wie möglich zu halten.

c. Bei Auftreten von technischen Schäden am Mietanhänger, dürfen diese nach Rücksprache und Maßgabe des Vermieters durchgeführt werden. Andernfalls trägt der Mieter die hierfür anfallenden Kosten.

7) Haftung des Vermieters

a. Haftungsansprüche gegenüber dem Vermieter sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters beruhen. Darüber hinaus haftet der Vermieter nur im Rahmen der KFZ-Versicherung für den jeweiligen Mietanhänger.

b. Sofern ein Schaden am Zugfahrzeug durch den Anhänger entsteht, haftet der Vermieter des Anhängers für diese Schäden nicht. Der Mieter hat das Recht, dem Vermieter nachzuweisen, dass der entstandene Schaden durch den Vermieter in schuldhafter Weise, durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, herbeigeführt wurde.

8) Anzeigepflicht: Unfälle, Diebstahl, Vandalismus

a. Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschäden oder sonstigem Schaden hat der Mieter zur Ermittlung der Unfalltatsachen die Polizei hinzuzuziehen. Der Vermieter ist umgehend zu informieren und spätestens bei Rückgabe des Anhängers über alle Einzelheiten schriftlich, mit Benennung von Beteiligten Personen, Fahrzeugen und eventuellen Zeugen anhand einer Skizze den Vermieter über den Sachverhalt in Kenntnis zu setzen. Dies gilt auch bei geringfügigen Unfallschäden sowie bei selbstverschuldeten Unfallschäden ohne Mitwirkung Dritter. Der Mieter darf grundsätzlich gegnerische Ansprüche nicht anerkennen.

9) Versicherung

a. Unsere Mietanhänger sind als Selbstfahrermietfahrzeug zugelassen und versichert:
KFZ-Haftpflichtversicherung: Die Versicherungssumme beträgt 100 Mio. EUR, wobei die Leistung bei Personenschäden auf 15 Mio. EUR je geschädigte Person beschränkt ist.
I. Hinweis: Bei Haftpflichtschäden in angekoppeltem Zustand haftet stets die Versicherung des Zugfahrzeuges.

b. Teilkaskoversicherung mit 500,00 EUR Selbstbeteiligung:
Bitte beachten Sie, dass für Kaskoschäden die während der Fahrt, - insbesondere für Sturmschäden durch umkippen -, als Gespann entstehen, die Versicherung nicht haftet. Hier sei nochmal erwähnt, dass der Mieter für die Abschlepp- und Zusatzkosten in voller Höhe haftet.

c. Bei Diebstahl muss nachgewiesen werden, dass der Anhänger Ordnungsgemäß gegen Diebstahl gesichert war und nicht in unbewohntem Gebiet oder Gewerbegebiet abgestellt wurde.

d. Die Ladung bzw. das Transportgut ist grundsätzlich nicht versichert. Es wird nicht zugesichert, dass die Mietanhänger Wasserdicht sind.